Abschaffung der Fortbildungspflicht für Immobilienmakler: Ein gefährlicher Rückschritt für Qualität und Verbraucherschutz

Marta Schmidt • 10. November 2025

Abschaffung der Fortbildungspflicht für Immobilienmakler: Ein gefährlicher Rückschritt für Qualität und Verbraucherschutz

Ein Beruf ohne Fachprüfung – und bald auch ohne Fortbildungspflicht?


In Deutschland kann sich nahezu jeder Immobilienmakler nennen. Eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO genügt – Fachwissen oder Berufserfahrung sind keine Voraussetzung.

Das bedeutet: Wer möchte, darf sofort Immobilien vermitteln, und bewerten, ohne je eine fundierte Ausbildung oder Prüfung absolviert zu haben.


2018 wurde zumindest ein kleiner, aber wichtiger Schritt in Richtung Qualität unternommen: Die Einführung einer Weiterbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Diese sollte sicherstellen, dass Makler und Verwalter ihr Wissen regelmäßig aktualisieren - ein Mindestmaß an Verantwortung in einem komplexen Berufsfeld.


Nun soll auch diese Pflicht fallen. Die Bundesregierung plant, die gesetzlich verankerte Fortbildungspflicht für Immobilienmakler und Hausverwalter abzuschaffen.


Was das konkret bedeutet:


Mit dem Wegfall dieser Regelung entfällt die einzige gesetzliche Verpflichtung zur fachlichen Weiterentwicklung.

Damit wird ausgerechnet in einem Beruf, der Menschen durch die größten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens begleitet, signalisiert: Fachwissen ist optional.


Doch Immobilienvermittlung erfordert weit mehr als Verkaufsfähigkeiten.


Ein professioneller Makler muss:

 

  • Immobilienwerte sicher einschätzen können,
  • rechtliche und steuerliche Grundlagen verstehen,
  • Energiegesetze, Marktmechanismen und Finanzierungsprozesse kennen,
  • und die emotionale Dynamik eines Immobilienkaufs oder -verkaufs sensibel begleiten.

 


Fehlt dieses Wissen, kann der Schaden enorm sein – für Eigentümer und Käufer gleichermaßen: juristisch, finanziell und emotional.


Warum die Abschaffung ein fatales Signal sendet


Die geplante Änderung untergräbt den Anspruch an Qualität und Professionalität in der gesamten Branche.

Sie vermittelt, dass Qualifikation und Weiterbildung freiwillig sind – in einem Beruf, der eigentlich höchstes Vertrauen verdient.


Statt die Branche zu stärken, droht die Entscheidung, das Image des Maklerberufs weiter zu schwächen. Zwischen unqualifizierten Quereinsteigern, Preisdruck und sinkendem Vertrauen bräuchte der Markt dringend klare Qualitätsstandards – keine Aufweichung.


In einer Branche, die Vermögenswerte in Millionenhöhe bewegt, sollte kontinuierliche Weiterbildung selbstverständlich sein.


Die Immobilienbranche braucht keine weiteren Abstriche an Qualität.

Sie braucht Menschen, die ihr Wissen vertiefen, Marktveränderungen verstehen und Verantwortung übernehmen – für Werte, für Menschen und für Vertrauen.


Denn wer Immobilien vermittelt, begleitet Lebensentscheidungen.

Und diese verdienen Expertise.


Fazit:


Die Abschaffung der Fortbildungspflicht ist kein Bürokratieabbau, sondern ein Rückschritt.

Wer den Beruf des Immobilienmaklers ernst nimmt, sollte sich bewusst weiterbilden – unabhängig von gesetzlichen Vorgaben.


Nur so bleibt die Immobilienvermittlung, was sie sein sollte:

ein Beruf mit Anspruch, Verantwortung und Qualität.

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